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AGB
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltung
1. Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Unseren Bedingungen entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Genehmigung zugestimmt. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
 
2. Soweit diese Bedingungen Regelungen für den kaufmännischen Verkehr enthalten, gelten diese nur gegenüber einem Kaufmann, wenn der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. 
 
II. Vertragsabschluß
1. Die in Prospekten, Serviceunterlagen oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem sonstigen Angebot gemachten Produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Wir behalten uns insbesondere Änderungen und Verbesserungen vor, die dem technischen Fortschritt dienen.
 
2. Vom Käufer unterzeichnete oder abgesendete Bestellung oder Kundenserviceanforderungen sowie telefonisch vereinbarte Kundenserviceanforderungen sind bindend. Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen anzunehmen. Die Annahme kann durch Zusendung der Auftragsbestätigung, der Rechnung, der Terminvereinbarung oder durch die Auslieferung oder Dienstleistung erklärt werden.
 
3.Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, senden wir dem Käufer einen qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel zu (Ersatzartikel).
 
4.Sollte ein bestellter Artikel oder Ersatzartikel nicht lieferbar sein, sind wir berechtigt, die Lieferung oder die damit verbundene Dienstleistung zu verweigern. Über die Nichtlieferbarkeit werden wir den Käufer unverzüglich informieren. Eine etwaig vom Käufer geleistete Gegenleistung werden wir den Käufer unverzüglich erstatten.
 
5. Wir haften für Schäden des Käufers nur, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche, insbesondere aber nicht allein für Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Gewinns, unabhängig davon, ob sie auf gesetzliche Bestimmungen, deliktischem Handeln, vertraglichen Vereinbarungen oder deren Verletzung oder aus einem sonstigem Rechtsgrund beruhen.
 
III. Widerrufsrecht
Käufer sind berechtigt, ihre auf den Abschluss eines Vertrages, der zwischen uns und dem Käufer unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird, gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt bei der Lieferung von Waren mit dem Tag des Wareneingangs beim Empfänger und bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich oder durch Rücksendung der Ware in Originalverpackung erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Für den Fall des fristgerechten Widerrufs seiner Willenserklärung ist der Käufer nicht mehr an seine auf den Abschluss eines Vertrages mit uns gerichtete Willenserklärung gebunden. Sollten der Käufer zur Finanzierung des an uns zu zahlenden Preises (ganz oder teilweise) einen Kreditvertrag mit uns abgeschlossen haben, ist er auch an die auf den Abschluss des Kreditvertrages gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er fristgerecht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat. Das gleiche gilt auch, wenn der Preis ganz oder teilweise von einem Dritten finanziert wird und der Kaufvertrag und der Kreditvertrag als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind. Die weiteren Rechtsfolgen des fristgerechten Widerrufs richten sich nach §361 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs und bei Vorliegen eines Kreditvertrages ggf. zusätzlich nach §4 des Gesetzes über Fernabsatzverträge vom 27.Juni 2000.Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von 39,00 € hat jedoch der Käufer die Kosten der regelmäßigen Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entsprochen hätte. Das Widerrufsrecht besteht u.a. nicht bei Verträgen:
- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind;
- zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Käufer entsiegelt worden sind.
- zur Lieferung von Verbrauchs- und Verschleißmaterialien, sobald diese auch nur kurzfristig eingesetzt waren.
Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Käufer vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat. 
 
IV. Preise
1. Die Preise sind unverbindlich und verstehen sich ab Information & Technik 49324 Melle ohne Installation, Verpackung, Versicherung Schulung oder sonstige Dienst- oder Nebenleistungen. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
 
2. Zahlungen haben zu den vom Verkäufer vorgeschlagenen Vereinbarungen (Nachnahme, Rechnung, Kreditkarte), jedoch spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung der Rechnung rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge zu erfolgen.
 
3. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden berechnet.
 
4. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Dem Käufer bleibt vorbehalten, einen geringeren Zinsschaden nachzuweisen.
 
5. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Käufer kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
 
6. Im kaufmännischen Verkehr steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, auch soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
 
7. Für Auslandsbestellungen gilt die Vorrauszahlung / Vorkasse, soweit nicht schriftlich mit dem Käufer anders vereinbart, als einzig mögliche Zahlungsweise. Die Auslieferung der Ware erfolgt erst nach Verfügbarkeit des geforderten Betrages. 
 
V. Lieferung
1. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche setzen voraus, dass wir den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten haben.
 
Die vorstehende Begrenzung der Schadensersatzverpflichtung gilt nicht, wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben.
 
2. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
 
3. Im kaufmännischen Verkehr sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
 
4. Wir sind nicht zur Dienst- oder Serviceleistung gegenüber dem Käufer verpflichtet. Dies gilt insbesondere bei Zahlungsverzug des Käufers.  
 
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden, kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können.
 
Im kaufmännischen Verkehr behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich dann auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Käufer in laufende Rechnung buchen (Kontokorrent-Vorbehalt).
 
2. Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-Endbetrages (einschließlich USt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, dann können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
 
3. Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
 
4. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Erfolgte die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.
 
5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
 
6. Im kaufmännischen Verkehr ist die während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in unserem Eigentum stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an. 
 
VII. Gewährleistung
1. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.
 
2. Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von einem Monat und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung anzeigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt.
 
3. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes zu gestatten.
 
4. Die vorstehenden Bestimmungen in Ziffern 1 bis 3 gelten entsprechend für solche Ansprüche des Käufers, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Beratungspflichten entstanden sind. Soweit dem Käufer ein Anspruch auf Schadenersatz in Geld zusteht, wird dieser hierdurch nicht berührt.
 
IX. Ausfuhrbestimmungen
1. Die in diesem Katalog/dieser Preisliste geführten Produkte können den europäischen/deutschen und/oder den US-Ausfuhrbestimmungen unterliegen. Jeder genehmigungspflichtige Export bedarf daher der Zustimmung der zuständigen Behörden.
 
2. Zusätzlich kann sich eine Ausfuhrgenehmigungspflicht von Produkten durch deren Verwendungszweck und Endverbleib der Produkte ergeben. Sollte Gebühren oder Endgeltbeträge erhoben werden, gehen diese in volle Höhe an den Käufer über.
 
X. Teilwirksamkeit
Soweit einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sind, bleiben hiervon die übrigen Bestimmungen unberührt. Bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen sind diese so umzudeuten, dass der angestrebte wirtschaftliche Zweck möglichst erhalten bleibt. Dabei ist die Interessenslage zugrunde zu legen, wie sie durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen dargestellt werden.
 
XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung
1. Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie als Gerichtsstand Osnabrück (Niedersachsen) vereinbart; wir sind jedoch berechtigt, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen.
 
2. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
 
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.
 
 
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Stand 03.2008
 
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